Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Martin Lütgenau, freier Berater in der Medienbranche (= Auftragnehmer), und seinen Kunden (=Auftraggeberin). Sie gelten für alle angebotenen Beratungsleistungen, unabhängig davon, ob diese persönlich, telefonisch oder online erbracht werden.

Mit der Beauftragung meiner Leistungen erkennen Sie diese AGB an. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Mein Ziel ist es, durch professionelle Beratung individuelle Lösungen für Ihre Herausforderungen in der Medienbranche zu entwickeln. Transparenz, Verlässlichkeit und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit stehen dabei im Mittelpunkt.

1 Beratungsleistungen

1.1 Der Auftragnehmer wird die Auftraggeberin im Rahmen von einzelnen, spezifischen Fragestellungen, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, bei der Entwicklung maßgeschneiderter Digital Advertising Strategien, der Optimierung von Prozessen und Technologien sowie beim Aufbau leistungsstarker Sales- und Organisationsstrukturen bei Publishern, Vermarktern oder Startups beraten ("Beratungsleistungen"). Die einzelnen Beratungsleistungen sind im Angebot zu konkretisieren und entsprechend zu beauftragen (Konkretisierung und Beauftragung per E-Mail ausreichend).

1.2 Der Auftragnehmer kann seine Arbeitszeit und die Durchführung der Beratungsleistungen frei gestalten. Er kann seinen Arbeitsort selbst festlegen. Er hat gegenüber den Angestellten des Auftraggebers keine Weisungsbefugnis. Erforderliche Arbeitsmittel werden vom Auftragnehmer gestellt. Auf Wunsch wird dem Auftragnehmer gegen eine Bürokostenbeteiligung ein Arbeitsplatz bereitgestellt. Näheres wird zwischen den Parteien im Bedarfsfalle abge-sprochen und gesondert geregelt.

1.3 Der Auftragnehmer kann unabhängig von diesem Beratungsleistungen andere berufliche Tätigkeiten ausüben und für Dritte tätig werden.

2 Richtlinien für Reisekosten und Spesen

Die Auftraggeberin erstattet dem Auftragnehmer Reisekosten und Spesenauslagen bei Vorlage ordnungsgemäßer Belege. Die Reisekosten und Spesen sind vorab von der Auftraggeberin freizugeben.

2.1 Bahnbuchungen erfolgen in der 2. Klasse. Für Reisen innerhalb Deutschlands ist die Bahn grundsätzlich als Reisemittel zu bevorzugen, sofern andere Reisemittel nicht wirtschaftlich und unter Zeit- und Zweckmäßigkeitsaspekten deutlich vorteilhafter sind.

2.2 Flugbuchungen erfolgen in der Economy Class.

2.3 Mietwagenbuchungen erfolgen in der Kategorie Kompaktklasse (z.B. Golfklasse), bei Fahrten mit mindestens 3 Personen kann die Kategorie Mittelklasse gebucht werden.

2.4 Privat-PKW dürfen nur genutzt werden, wenn andere Beförderungsmittel keine sinnvolle Alternative darstellen. Ab einer Fahrtstrecke von ca. 375 km für die einfache Fahrt ist die Nutzung eines anderen Beförderungsmittels als wirtschaftlicher anzusehen. Zulässige Fahrten können mit dem jeweils geltenden pauschalen Kilometersatz (aktuell: 0,30 €/km PKW) abgerechnet werden.

2.5 Für Fahrten zum Bahnhof oder Flughafen ist aus den zur Verfügung stehenden Reisemitteln, i.d.R. öffentlicher Nah-/ Fernverkehr, priv. PKW inkl. Parken und Taxi/ alternative Fahrdienste, das unter Kosten und Zeiteffizienz optimale Reisemittel zu wählen. Weitere Verkehrsmittel wie Carsharing oder alternative Fahrdienste (z.B. Freenow) können ebenfalls genutzt werden und stellen ggf. kostengünstige Alternativen dar.

2.6 Hotelkosten dürfen 150 Euro pro Nacht/ Reisende:r nicht übersteigen (inkl. Frühstück und MwSt.). Bei privaten Übernachtungen wird eine pauschale Erstattung in Höhe von 30 Euro pro Nacht gewährt. Sonstige Auslagen (z.B. Park-, Straßennutzungs-, Visagebühren oder dienstliche Kommunikationskosten) werden in angemessenem Umfang gegen Beleg erstattet, sofern sie mit dem betrieblichen Zweck der Dienstreise in Zusammenhang stehen.

3 Vergütung und Rechnungsstellung

3.1 Der Auftragnehmer erhält für die Beratungsleistungen eine tagessatzbasierte Vergütung, die im Angebot geregelt wird, zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Ein Arbeitstag umfasst acht Arbeitsstunden. Anteilige Arbeitstage werden pro rata abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Zeitintervallen von je 15 Minuten. Jede begonnene Viertelstunde wird als volle 15-Minuten-Einheit abgerechnet. Die Beratungsleistung wird pro Kalendermonat in Rechnung gestellt.

3.2 Der Auftragnehmer wird erbrachte Beratungsleistungen jeweils leistungsadäquat nach Vorgaben der Auftraggeberin dokumentieren. Zusätzlich wird der Auftragnehmer die angefallenen Reisekosten und Spesen anhand von Belegen dokumentieren. Diese Dokumentationen sind der Auftraggeberin nach entsprechender Aufforderung zur Verfügung zu stellen.

3.3 Der Auftragnehmer stellt die tatsächlich erbrachten Beratungsleistungen der Auftraggeberin jeweils monatlich nachläufig unter ordnungsgemäßem Ausweis anwendbarer Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe in Rechnung. Die Zahlung wird mit Ablauf von 7 Tagen nach Zugang der ordnungsgemäßen Rechnung bei der Auftraggeberin in voller Höhe zur Zahlung fällig.

4 Laufzeit und Beendigung

Dieser Auftrag für Beratungsleistungen beginnt zum jeweiligen festgelegten Starttermin gemäß Angebot und endet mit der Fertigstellung des Auftrags. Eine vorzeitige Beendigung des Auftrags kann nur im gegenseitigen Einvernehmen beschlossen werden. Es bedarf der schriftlichen Form.

5 Stornobedingungen

5.1 Die Stornierung eines bereits beauftragten Beratungsauftrags ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Starttermin kostenfrei möglich.

5.2 Bei einer Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor dem vereinbarten Starttermin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

5.3 Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Starttermin oder nach bereits erfolgtem Leistungsbeginn, ist das volle Honorar fällig.

5.4 Bereits erbrachte Teilleistungen werden unabhängig vom Stornierungszeitpunkt voll berechnet.

5.5 Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail erfolgen und gilt erst mit schriftlicher Bestätigung als wirksam.

6 Rechteeinräumung

6.1 Der Auftragnehmer räumt der Auftraggeberin an den Ergebnissen seiner Beratungsleistungen im Zeitpunkt von deren Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht zur Nutzung für sämtliche Nutzungsarten, insbesondere zu deren Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung und Bearbeitung ein. Die vorstehende Rechteeinräumung gilt entsprechend für unbekannten Nutzungs-arten. Kann an Arbeitsergebnissen ein Eigentumsrecht begründet und übertragen werden, überträgt der Auftragnehmer der Auftraggeberin dieses ebenfalls im Zeitpunkt von dessen Entstehung.

6.2 "Ergebnisse seiner Beratungsleistungen" sind sämtliche durch die Tätigkeit von der Auftragnehmerin im Rahmen dieses Auftrags geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen und Entwürfe.

7 Geheimhaltung

Der Auftragnehmer unterliegt im Hinblick auf die ihr gegenüber offengelegten Informationen, die ihrem Charakter nach vertraulich und Dritten nicht ohne weiteres zugänglich sind, einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt über die Laufzeit dieses Auftrags von Beratungsleistungen und seiner etwaigen Ergänzungen und Verlängerungen hinaus für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Ende der Laufzeit dieser Beratungsleistungen.

8 Ausschlussfristen

8.1 Alle Ansprüche aus dem und in Zusammenhang mit diesen Beratungsleistungen sind binnen einer Frist von drei Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich geltend zu machen. Dies gilt nicht für Ansprüche, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der jeweiligen Partei oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen resultieren.

8.2 Wird der Anspruch nicht innerhalb von zwei Wochen ab Geltendmachung anerkannt oder erfüllt, so ist er innerhalb von drei weiteren Monaten im Anschluss an den Ablauf der Frist gerichtlich geltend zu machen.

9 Schlussbestimmungen

Abschluss und Änderungen dieses Auftrags von Beratungsleistungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen oder Beendigung dieser Formklausel. Auf diesen Auftrag von Beratungsleistungen findet deutsches Recht Anwendung. Das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) und internationales Privatrecht (IPR) gelten nicht.